Hitzeschutz am Arbeitsplatz: Was Unternehmen jetzt wissen sollten

08/07/2026

Wenn hohe Temperaturen zur Herausforderung werden

Heiße Sommertage gehören längst zum Arbeitsalltag vieler Menschen. Ob auf der Baustelle, im Straßenbau, in der Logistik oder bei Montageeinsätzen im Freien – hohe Temperaturen und intensive UV-Strahlung stellen Beschäftigte und Unternehmen vor neue Herausforderungen.

Mit dem Klimawandel nehmen Hitzeperioden zu. Um Arbeitnehmer besser zu schützen, ist mit 1. Jänner 2026 die neue Hitzeschutzverordnung (Hitze-V) in Kraft getreten. Sie konkretisiert, welche Gefahren Arbeitgeber beurteilen und welche Schutzmaßnahmen sie bei Arbeiten im Freien berücksichtigen müssen.

Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen?

Hitzeschutz ist mehr als eine gesetzliche Verpflichtung

Bereits bisher mussten Arbeitgeber Gesundheitsgefahren durch Hitze im Rahmen der Arbeitsplatzevaluierung berücksichtigen. Die neue Verordnung schafft nun klarere Vorgaben und rückt den Schutz der Beschäftigten noch stärker in den Fokus.

Die neue Hitzeschutzverordnung verfolgt dabei einen klaren Ablauf: Zuerst müssen Unternehmen beurteilen, welchen Gefahren ihre Mitarbeitenden durch Hitze und natürliche UV-Strahlung ausgesetzt sind (§ 3 Hitze-V). Auf Basis dieser Gefährdungsbeurteilung werden anschließend geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt (§ 4 Hitze-V). Erst wenn die tatsächlichen Belastungen bekannt sind, lässt sich ein wirksames und praxisgerechtes Hitzeschutzkonzept entwickeln.

Ein durchdachtes Hitzeschutzkonzept erfüllt jedoch nicht nur gesetzliche Anforderungen. Es trägt dazu bei, die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen, Ausfallzeiten zu reduzieren und sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen.

Wirksamer Hitzeschutz beginnt mit einem ganzheitlichen Konzept

Persönliche Schutzausrüstung ist ein wichtiger Baustein – sie ist jedoch nur ein Teil eines wirksamen Hitzeschutzkonzepts.

Die Hitzeschutzverordnung orientiert sich am sogenannten STOP-Prinzip des Arbeitnehmer:innenschutzes.

Substitutions Maßnahmen
Technische Maßnahmen
Organisatorische Maßnahmen
Persönliche Maßnahmen

Das bedeutet: Gefahren sollen möglichst vermieden werden, bevor Persönliche Schutzausrüstung zum Einsatz kommt. Deshalb stehen zunächst technische und organisatorische Maßnahmen im Fokus – etwa Beschattung, angepasste Arbeitszeiten, zusätzliche Trinkpausen oder Tätigkeitswechsel. Persönliche Schutzausrüstung ergänzt diese Maßnahmen dort, wo verbleibende Risiken nicht anders ausreichend reduziert werden können.

PSA schützt nur dort, wo sie auch eingesetzt wird

Je nach Tätigkeit können unterschiedliche Produkte dazu beitragen, Beschäftigte bei Hitze und intensiver Sonneneinstrahlung wirksam zu schützen:

  • Helme mit Belüftungsschlitzen sowie Helm-Nackenschutz
  • Kühlwesten zur Entlastung bei hohen Temperaturen
  • Industrie-Sonnenschutz, der den sicheren Griff an Werkzeugen nicht beeinträchtigt
  • Isotonische Getränkekonzentrate und mobile Trinksysteme
  • Schutzbrillen mit getönten Gläsern und 100 % UV-Filter

Welche Persönliche Schutzausrüstung sinnvoll ist, ergibt sich immer aus der individuellen Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Arbeitsplatzes. Je nach Tätigkeit, Dauer der Sonnenexposition und körperlicher Belastung kommen unterschiedliche Schutzmaßnahmen zum Einsatz.

Fachwissen macht den Unterschied

Gerade beim Thema Persönliche Schutzausrüstung stellen sich viele Unternehmen ähnliche Fragen: Welche Produkte erfüllen die Anforderungen? Welche Kombination ist sinnvoll? Und wie lässt sich PSA wirtschaftlich und praxisnah einsetzen?

Hier unterstützt der RECA Fachspezialist für PSA. Mit langjähriger Erfahrung sowie fundiertem Markt- und Produktwissen entwickelt er individuelle PSA-Konzepte und begleitet Unternehmen bei der Auswahl geeigneter Lösungen – immer abgestimmt auf die jeweiligen Anforderungen und Prozesse.

Als Mitglied des VAS – Österreichischer Verband zur Förderung der Arbeitssicherheit bringt Kellner & Kunz seine Expertise zudem aktiv in die Weiterentwicklung von Präventionsmaßnahmen ein. Gemeinsam verfolgen wir das Ziel, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten langfristig zu reduzieren und die Sicherheit am Arbeitsplatz kontinuierlich zu verbessern.

„Ein wirksamer Hitzeschutz beginnt nicht bei der PSA, sondern bei einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung. Erst wenn Risiken erkannt und definiert sind, können sofern möglich geeignete technische bzw. organisatorische Maßnahmen getroffen werden. Die PSA ist und bleibt die letzte Instanz vor einem drohenden Arbeitsunfalls und sollte als letzte Maßnahme in Erwägung gezogen werden.
Eine sinnvolle Kombination aller Maßnahmen wäre ein wünschenswertes Optimum um auch wirtschaftliche Gesichtspunkte nicht außer Acht zu lassen.“

– Florian K., RECA Fachspezialist für Persönliche Schutzausrüstung

Die aktuelle Hitzewelle zeigt, wie relevant dieses Thema bereits heute ist. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, bestehende Gefährdungen zu analysieren und Schutzmaßnahmen an die neuen Anforderungen anzupassen.

Unser RECA Fachspezialist für PSA unterstützt Sie gerne dabei, ein praxisnahes Hitzeschutzkonzept für Ihren Betrieb zu entwickeln – von der Evaluierung geeigneter Maßnahmen bis zur Auswahl der passenden Persönlichen Schutzausrüstung.

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