Wenn hohe Temperaturen zur Herausforderung werden
Heiße Sommertage gehören längst zum Arbeitsalltag vieler Menschen. Ob auf der Baustelle, im Straßenbau, in der Logistik oder bei Montageeinsätzen im Freien – hohe Temperaturen und intensive UV-Strahlung stellen Beschäftigte und Unternehmen vor neue Herausforderungen.
Mit dem Klimawandel nehmen Hitzeperioden zu. Um Arbeitnehmer besser zu schützen, ist mit 1. Jänner 2026 die neue Hitzeschutzverordnung (Hitze-V) in Kraft getreten. Sie konkretisiert, welche Gefahren Arbeitgeber beurteilen und welche Schutzmaßnahmen sie bei Arbeiten im Freien berücksichtigen müssen.
Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen?
Hitzeschutz ist mehr als eine gesetzliche Verpflichtung
Bereits bisher mussten Arbeitgeber Gesundheitsgefahren durch Hitze im Rahmen der Arbeitsplatzevaluierung berücksichtigen. Die neue Verordnung schafft nun klarere Vorgaben und rückt den Schutz der Beschäftigten noch stärker in den Fokus.
Die neue Hitzeschutzverordnung verfolgt dabei einen klaren Ablauf: Zuerst müssen Unternehmen beurteilen, welchen Gefahren ihre Mitarbeitenden durch Hitze und natürliche UV-Strahlung ausgesetzt sind (§ 3 Hitze-V). Auf Basis dieser Gefährdungsbeurteilung werden anschließend geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt (§ 4 Hitze-V). Erst wenn die tatsächlichen Belastungen bekannt sind, lässt sich ein wirksames und praxisgerechtes Hitzeschutzkonzept entwickeln.
Ein durchdachtes Hitzeschutzkonzept erfüllt jedoch nicht nur gesetzliche Anforderungen. Es trägt dazu bei, die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen, Ausfallzeiten zu reduzieren und sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Wirksamer Hitzeschutz beginnt mit einem ganzheitlichen Konzept
Persönliche Schutzausrüstung ist ein wichtiger Baustein – sie ist jedoch nur ein Teil eines wirksamen Hitzeschutzkonzepts.
Die Hitzeschutzverordnung orientiert sich am sogenannten STOP-Prinzip des Arbeitnehmer:innenschutzes.
Substitutions Maßnahmen
Technische Maßnahmen
Organisatorische Maßnahmen
Persönliche Maßnahmen
Das bedeutet: Gefahren sollen möglichst vermieden werden, bevor Persönliche Schutzausrüstung zum Einsatz kommt. Deshalb stehen zunächst technische und organisatorische Maßnahmen im Fokus – etwa Beschattung, angepasste Arbeitszeiten, zusätzliche Trinkpausen oder Tätigkeitswechsel. Persönliche Schutzausrüstung ergänzt diese Maßnahmen dort, wo verbleibende Risiken nicht anders ausreichend reduziert werden können.